60% Finanzierung von beruflicher Weiterbildung: Weiterbildungsbonus SH -Neu ab März 2026
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen von Erwerbstätigen in einem Arbeitsverhältnis mit finanziellen Zuschüssen.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT
Der Zuschuss für Zuwendungsempfänger/-innen wird als Pauschalsatz in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Weiterbildung gewährt. Gefördert werden zudem mehrere Weiterbildungen pro Person im Jahr.
Der/die Arbeitgeber/-in muss sich mit (mindestens) 40 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen. Zudem trägt er/sie die Differenz zwischen den maximal geförderten 5.000 Euro und den tatsächlichen Kosten des Seminars. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.
- 60 % Landes-/ESF-Mittel: Der Weiterbildungsbonus deckt 60 % der Gesamtkosten als Zuschuss.
- 40 % Eigenanteil des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber (bei angestellten Beschäftigten) muss sich mit 40 % an den förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort werden Sie beraten und erhalten alle weiterführenden Informationen.
