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60% Finanzierung von beruflicher Weiterbildung: Weiterbildungsbonus SH -Neu ab März 2026

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen von Erwerbstätigen in einem Arbeitsverhältnis mit finanziellen Zuschüssen. https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT Der Zuschuss für Zuwendungsempfänger/-innen wird als Pauschalsatz in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Weiterbildung gewährt. Gefördert werden zudem mehrere Weiterbildungen pro Person im Jahr. Der/die Arbeitgeber/-in muss sich mit (mindestens) 40[…]

Weiterbildungsbonus SH Änderungen ab 1. März 2024

Angesichts eines hohen Arbeits- und Fachkräftebedarfs in fast allen Branchen fördert das Land mit dem „Weiterbildungsbonus SH“ insbesondere Weiterbildungen von Erwerbstätigen in den Themenfeldern „Digitalisierung“, „Erneuerbare Energien“, „Pflege“ und „Handwerk“. Ab 1. März 2024 gelten einige Änderungen. Viel Neues beim Weiterbildungsbonus SH ab 1. März 2024: Wir ermöglichen einen leichteren Zugang zu dem Förderangebot: Die[…]

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