Corona und ihre VHS

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

die neue Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung für den Zeitraum 02. bis 29. November 2020 liegt nun vor.

Für uns als Bildungsanbieter bedeutet dies im Wesentlichen:

  • Angebote, die überwiegend der Freizeitgestaltung dienen, nicht fortgeführt werden.
  • Eindeutig nicht fortgesetzt werden können darüber hinaus Bewegungskurse. Für diese gelten die Vorgaben für den Sport in §11
  • Eindeutig fortgesetzt werden können Angebote der beruflichen Bildung und zur Integration sowie Angebote im Einzelunterricht, da letztere nicht als Bildungsveranstaltung im Sinne der Landesverordnung gelten.
  • Bei Angeboten zur Alphabetisierung, Grundbildung und zur Unterstützung von Schulleistungen können wir davon ausgehen, dass diese nicht der Freizeitgestaltung dienen, und diese entsprechend ebenfalls fortführen.

Quelle: Erlass SH vom 2.11.2020

Weiterhin gilt:

  • Bitte tragen Sie beim Betreten eine Maske
  • Es haben ausschließlich Kursteilnehmer*innen Zutritt zur vhs!
  • Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände und die Tischfläche vor Ihnen
  • Regelmäßiges Stoßlüften (alle 20 Minuten)

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Zeit weiterhin nur telefonisch oder per Mail für Sie ansprechbar sind (Tel. 04551-9663-0)

Ihr vhs-Team

Corona und ihre VHS

You May Also Like