Kursangebote
Kita: Pädagogische Fallberatung für Fachkräfte
Kursnr.
CC5032
Beginn
Di., 03.11.2026,
13:00 - 16:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Umfang
1 Tag
Gebühr
64,00 €
Bei dem Versuch, verhaltensauffälligen Kindern zu helfen und zugleich den Alltag mit der gesamten Gruppe zu bewältigen geraten Fachkräfte an ihre Grenzen. Vielleicht haben Sie das Gefühl, schon alles versucht zu haben, aber nichts hat geholfen?
Eine pädagogische Fallberatung kann festgefahrene Situationen wieder in Bewegung bringen, neue Sichtweisen und Lösungsansätze ermöglichen, Ressourcen sichtbar machen und das Vertrauen in die eigene Handlungsfähigkeit stärken.
Für jeden Fall sind 45 Min. Zeit eingeplant. Das Vorgehen kombiniert pädagogisches Fachwissen mit lösungsorientierten Beratungsmethoden, wobei der/die Fallgebende selbst entscheidet, worin der Beratungsschwerpunkt liegen soll. Je Termin können 3 Fälle bearbeitet werden, über welche die Seminargruppe zu Beginn abstimmt.
Beratungsschwerpunkte können bspw. sein:
Verständnis für die Situation erlangen
Lösungsideen sammeln
konkrete erste Schritte planen
eigene Ressourcen entwickeln
Elterngespräche vorbereiten
60% Finanzierung von beruflicher Weiterbildung: Weiterbildungsbonus SH
Neu ab März 2026
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen von Erwerbstätigen in einem Arbeitsverhältnis mit finanziellen Zuschüssen.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT
Der Zuschuss für Zuwendungsempfänger/-innen wird als Pauschalsatz in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Weiterbildung gewährt. Gefördert werden zudem mehrere Weiterbildungen pro Person im Jahr.
Der/die Arbeitgeber/-in muss sich mit (mindestens) 40 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen. Zudem trägt er/sie die Differenz zwischen den maximal geförderten 5.000 Euro und den tatsächlichen Kosten des Seminars. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.
Finanzierungsstruktur
60 % Landes-/ESF-Mittel: Der Weiterbildungsbonus deckt 60 % der Gesamtkosten als Zuschuss.
40 % Eigenanteil des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber (bei angestellten Beschäftigten) muss sich mit 40 % an den förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort werden Sie beraten und erhalten alle weiterführenden Informationen.
IB.SH-Seite „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“
E-Mail : foerderprogramme@ib-sh.de i
Telefon : 0431 9905-2222
Webseite : Investitionsbank Schleswig-Holstein
Eine pädagogische Fallberatung kann festgefahrene Situationen wieder in Bewegung bringen, neue Sichtweisen und Lösungsansätze ermöglichen, Ressourcen sichtbar machen und das Vertrauen in die eigene Handlungsfähigkeit stärken.
Für jeden Fall sind 45 Min. Zeit eingeplant. Das Vorgehen kombiniert pädagogisches Fachwissen mit lösungsorientierten Beratungsmethoden, wobei der/die Fallgebende selbst entscheidet, worin der Beratungsschwerpunkt liegen soll. Je Termin können 3 Fälle bearbeitet werden, über welche die Seminargruppe zu Beginn abstimmt.
Beratungsschwerpunkte können bspw. sein:
Verständnis für die Situation erlangen
Lösungsideen sammeln
konkrete erste Schritte planen
eigene Ressourcen entwickeln
Elterngespräche vorbereiten
60% Finanzierung von beruflicher Weiterbildung: Weiterbildungsbonus SH
Neu ab März 2026
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen von Erwerbstätigen in einem Arbeitsverhältnis mit finanziellen Zuschüssen.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT
Der Zuschuss für Zuwendungsempfänger/-innen wird als Pauschalsatz in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Weiterbildung gewährt. Gefördert werden zudem mehrere Weiterbildungen pro Person im Jahr.
Der/die Arbeitgeber/-in muss sich mit (mindestens) 40 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen. Zudem trägt er/sie die Differenz zwischen den maximal geförderten 5.000 Euro und den tatsächlichen Kosten des Seminars. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.
Finanzierungsstruktur
60 % Landes-/ESF-Mittel: Der Weiterbildungsbonus deckt 60 % der Gesamtkosten als Zuschuss.
40 % Eigenanteil des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber (bei angestellten Beschäftigten) muss sich mit 40 % an den förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort werden Sie beraten und erhalten alle weiterführenden Informationen.
IB.SH-Seite „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“
E-Mail : foerderprogramme@ib-sh.de i
Telefon : 0431 9905-2222
Webseite : Investitionsbank Schleswig-Holstein
Kursort
vhs Bad SegebergLübecker Str. 10a
23795 Bad Segeberg
Kurstermine
Anzahl: 1Datum
03.11.2026
Uhrzeit
13:00 - 16:00 Uhr
Ort
Lübecker Str. 10a, vhs Bad Segeberg
Dozent(en)
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