Kita: Grenzüberschreitende Elterngespräche zielführend gestalten
Kursnr.
BB5030
Beginn
Di., 16.06.2026,
09:00 - 16:00 Uhr
09:00 - 16:00 Uhr
Umfang
1 Tag
Gebühr
98,00 €
Eltern stellen lautstark Forderungen, die nicht zum Kita-Konzept passen, nutzen Elternabende als Bühne oder führen engagiert Elternstammtische an, die sich auch mit Hilfe sozialer Medien verselbstständigen. Fachkräfte begleiten die Entwicklung eines Kindes und haben eine fundamental andere Sichtweise auf das, was gut für das Kind wäre, als die Eltern- evtl. steht auch der Verdacht der Kindeswohlgefährdung im Raum.
Selbst alltägliche Situationen und scheinbare Banalitäten können zu Unverständnis, Ärger und Wut führen. Für Fachkräfte ist es eine tägliche Herausforderung, dennoch mit den Eltern verbunden zu bleiben, Gespräche auf Augenhöhe zu führen, eigene Ziele zu hinterfragen und gemeinsame Handlungsschritte zu vereinbaren.
Erste - Hilfe - Strategien bei Konfliktgesprächen
Elterngespräche mit Eltern, die Beratung ablehnen
Nein- sagen: eigene und fremde Grenzen schützen
Zielorientiert handel: den gemeinsamen Nenner entdecken und nutzen
Analyse von Fallbeispielen der Teilnehmenden
60% Finanzierung von beruflicher Weiterbildung: Weiterbildungsbonus SH
Neu ab März 2026
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen von Erwerbstätigen in einem Arbeitsverhältnis mit finanziellen Zuschüssen.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT
Der Zuschuss für Zuwendungsempfänger/-innen wird als Pauschalsatz in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Weiterbildung gewährt. Gefördert werden zudem mehrere Weiterbildungen pro Person im Jahr.
Der/die Arbeitgeber/-in muss sich mit (mindestens) 40 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen. Zudem trägt er/sie die Differenz zwischen den maximal geförderten 5.000 Euro und den tatsächlichen Kosten des Seminars. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.
Finanzierungsstruktur
60 % Landes-/ESF-Mittel: Der Weiterbildungsbonus deckt 60 % der Gesamtkosten als Zuschuss.
40 % Eigenanteil des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber (bei angestellten Beschäftigten) muss sich mit 40 % an den förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort werden Sie beraten und erhalten alle weiterführenden Informationen.
IB.SH-Seite „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“
E-Mail : foerderprogramme@ib-sh.de i
Telefon : 0431 9905-2222
Webseite : Investitionsbank Schleswig-Holstein
Selbst alltägliche Situationen und scheinbare Banalitäten können zu Unverständnis, Ärger und Wut führen. Für Fachkräfte ist es eine tägliche Herausforderung, dennoch mit den Eltern verbunden zu bleiben, Gespräche auf Augenhöhe zu führen, eigene Ziele zu hinterfragen und gemeinsame Handlungsschritte zu vereinbaren.
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Neu ab März 2026
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen von Erwerbstätigen in einem Arbeitsverhältnis mit finanziellen Zuschüssen.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT
Der Zuschuss für Zuwendungsempfänger/-innen wird als Pauschalsatz in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Weiterbildung gewährt. Gefördert werden zudem mehrere Weiterbildungen pro Person im Jahr.
Der/die Arbeitgeber/-in muss sich mit (mindestens) 40 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen. Zudem trägt er/sie die Differenz zwischen den maximal geförderten 5.000 Euro und den tatsächlichen Kosten des Seminars. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.
Finanzierungsstruktur
60 % Landes-/ESF-Mittel: Der Weiterbildungsbonus deckt 60 % der Gesamtkosten als Zuschuss.
40 % Eigenanteil des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber (bei angestellten Beschäftigten) muss sich mit 40 % an den förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort werden Sie beraten und erhalten alle weiterführenden Informationen.
IB.SH-Seite „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“
E-Mail : foerderprogramme@ib-sh.de i
Telefon : 0431 9905-2222
Webseite : Investitionsbank Schleswig-Holstein
Kursort
vhs Bad SegebergLübecker Str. 10a
23795 Bad Segeberg
Kurstermine
Anzahl: 1Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
16.06.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Lübecker Str. 10a, vhs Bad Segeberg
Dozent(en)
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