Informationen zum neuen Dyskalkulie-Erlass
Neuur Dyskalkulie-Erlass des Landes Schleswig-Holstein: „Seit 01. August 2012 gilt der neue Dyskalkulier-Erlass in Schkeswig-Holstein. Der Erlass regelt für die Grundschulzeit bis max. zum Ende der Sekundarstufe I den notwendigen und geeigneten Umgang mit dem Thema Rechenschwäche für SchülerInnen mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen: – Maßnahmen der Prävention der Rechenschwäche – Frühzeitiges Erfassen der individuellen[…]
