Grundsätzlich ist es auch in Schleswig-Holstein möglich eine Externenprüfung zur Erzieherin/zum Erzieher abzulegen und ohne eine schulische Ausbildung die staatliche Anerkennung zu erhalten.
Die externe Erzieherinnenprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einem mündlichen Teil sowie einem praktischen Prüfungsteil, in dem die Prüfer*innen ihr erworbenes Wissen und ihre pädagogischen Fähigkeiten in der Praxis unter Beweis stellen.
Erfahrungsgemäß ist dies nicht ohne eine gründliche Vorbereitung möglich. Wir wollen im Rahmen einer 300 Unterrichtsstunden andauernden Weiterbildung über insgesamt 8 Wochen verteilt auf ein knappes Jahr mit Ihnen die wichtigsten.
Insgesamt 8 Kompaktwochen mit tägl. 6 Unterrichtsstunden in Präsenz – 300 Stunden über 8 Wochen
Folgenden 4 modularen Themenfelder werden i Rahmen der Prüfungsvorbereitet von uns angeboten:
160 Std. (UE) – Fachkunde / pädagogische Inhalte
40 Std. (UE) – Prüfungsvorbereitung
40 Std. (UE) – Wissenschaftliches Arbeiten
40 Std. (UE) – Lernsituationen
Sowie 20 Std. (UE) Abschluss/Bewertung
Schulungsort: Bad Segeberg
Start: nach den Sommerferien 2025
Bitte sprechen Sie uns bei Interesse gezielt an.
Externe Erzieher*innenprüfung in Schleswig-Holstein
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt direkt bei Land Schleswig-Holstein. Der Prüfungsort wird dort ebenfalls bestimmt.
Die externe Erzieher*innenprüfung in Schleswig-Holstein bietet eine besondere Möglichkeit für alle, die ihre beruflichen Kompetenzen als Erzieher*in nachweisen möchten, ohne den klassischen Ausbildungsweg zu durchlaufen. Diese Prüfung richtet sich an Personen, die bereits umfangreiche berufliche Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit gesammelt haben und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten offiziell anerkennen lassen wollen.
Zielgruppe:
Die externe Prüfung ist ideal für Quereinsteigerinnen, berufserfahrene Pädagoginnen und andere Fachkräfte, die bereits in sozialen oder pädagogischen Berufen tätig sind, jedoch keinen formalen Abschluss als Erzieherin besitzen. Dies können beispielsweise Tagesmütter und -väter, Sozialpädagogische Assistentinnen, ungelernte Mitarbeiter*innen in Kitas oder Menschen mit Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe sein.
Voraussetzungen:
Um zur externen Erzieher*innenprüfung in Schleswig-Holstein zugelassen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mehrjährige Berufserfahrung in pädagogischen Tätigkeiten, die dem Erzieher*innenberuf entsprechen. In der Regel sind mindestens fünf Jahre einschlägige Berufspraxis erforderlich.
- Nachweise über Fort- und Weiterbildungen im pädagogischen Bereich sind von Vorteil, um die fachliche Kompetenz zu belegen.
Prüfungsinhalte: Die externe Prüfung umfasst verschiedene Bereiche der pädagogischen Theorie und Praxis, die sich an den Ausbildungsinhalten der Erzieher*innenausbildung orientieren. Dazu gehören unter anderem:
- Pädagogik und Entwicklungspsychologie: Verständnis von Bildungsprozessen und Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen.
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften: Zusammenarbeit mit Eltern und anderen Erziehungsberechtigten.
- Methoden der Bildung und Erziehung: Planung, Durchführung und Reflexion von Bildungs- und Erziehungsprozessen.
- Rechtliche Grundlagen: Kenntnisse über rechtliche Rahmenbedingungen der Erzieher*innenarbeit (z.B. Kinder- und Jugendschutz).
- Praktische Prüfung: Durchführung und Reflexion einer pädagogischen Aktivität im Kita-Alltag.
Ablauf der Prüfung:
Die externe Erzieherinnenprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einem mündlichen Teil sowie einem praktischen Prüfungsteil, in dem die Prüfer*innen ihr erworbenes Wissen und ihre pädagogischen Fähigkeiten in der Praxis unter Beweis stellen.